Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Kimus GmbH (Korn Industriemontagen und Service)
Stand: März 2021
Allgemeine Bedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für sämtliche Leistungen der KIMUS GmbH.
Unseren Leistungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit
nicht gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
Im Sinne einer vertrauensvollen und seriösen Auftragsabwicklung werden alle
wichtigen Auftragsparameter in Textform erfasst und garantieren so einen
professionellen Workflow zum Wohl all unserer Kunden.
Wünsche und ergänzende Leistungen, die über unsere AGB
hinausgehen,
werden in der Angebotserstellung, der Auftragsvorbereitung und/oder in der
laufenden Auftragsabwicklung berücksichtigt und in entsprechender Textform
(E-Mail, Brief oder Fax) erfasst.
Unser klares Ziel: Transparenz, Effizienz, professionelle Arbeitsweisen
sowie zufriedene Kunden
1.2
Abweichende AGB von
Auftraggebern, die wir nicht ausdrücklich in Textform
anerkennen, sind für uns rechtlich unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht
nochmals ausdrücklich widersprechen.
Etwaige für unsere Kunden wichtige Parameter sind von daher noch vor
Vertragsabschlüssen zu klären, damit entsprechende Lösungen und/oder
rechtswirksame Vereinbarungen festgelegt werden können.
1.3 Unsere AGB gelten auch ohne ausdrückliche erneute Vereinbarung in jedem
weiteren Einzelfall für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen. Durch den
ersten Vertragsabschluss entsteht ein Rahmenvertrag, der für sämtliche
künftige Geschäfte rechtswirksam ist.
§ 2 Vertragsgestaltung und Vertragsabschlüsse
2.1 Alle Angebote der KIMUS sind freibleibend. Mündliche Absprachen bedürfen
zur erforderlichen Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Bestätigung in Textform
durch die KIMUS GmbH.
2.2 Eine ggf. von uns übersandte
Auftragsbestätigung und diese AGB sind für den
Vertragsinhalt maßgebend, wenn uns nicht innerhalb von acht Tagen nach
Datum der Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch zugeht.
§ 3 Preiskalkulationen / Vertragsanpassungen
3.1 Preiskalkulationen werden entsprechend den jeweiligen Auftragsanforderungen
und in enger Abstimmung mit unseren Geschäftskunden erstellt.
Änderungen/Korrekturen des Leistungsinhalts auf Wunsch des Kunden
berechtigen KIMUS zur erforderlichen Preiskorrektur oder zur Erstellung von
entsprechenden Nachtragsrechnungen. Alle für das Projekt erforderlichen
Material- und/oder Personalkosten werden gelistet und transparent abgerechnet.
Vereinbarungen über Preise und Leistungen beziehen sich zunächst auf das
Kalkulationsvolumen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
3.2 Kommt es im Laufe der
Geschäftsentwicklung zu veränderten Rahmenbe-
dingungen und Preissteigerungen bei einzelnen Leistungen, so können beide
Vertragsparteien Verhandlungen über eine Vertragsanpassung verlangen, es sei
denn, die Veränderungen waren der Vertragspartei, die die Vertragsanpassung
fordert, bei Vertragsabschluss bekannt.
3.3 Die Vertragsanpassung hat sich an den nachzuweisenden Veränderungen zu
orientieren. Alle nachweislich benötigten Material- und Personalkosten sind
grundsätzlich verrechnungsfähig. Die KIMUS GmbH garantiert durch regel-
mäßige interne und externe Projekt- und/oder Auftragsgespräche für die
erforderliche Wirtschaftlichkeit, als auch für eine ordentliche Gesamtabwicklung.
3.4 Verpackungs- und Versandkosten
sowie eine etwaige Transportversicherung werden
gesondert berechnet, soweit diese nicht bereits im Angebot berücksichtigt
wurden.
§ 4 Vertragsbeendigung
4.1 Die Kündigung von Einzelaufträgen regelt sich nach den
gesetzlichen
Vorschriften, die für die verschiedenen Leistungen der KIMUS anwendbar
sind.
4.2 Je nach Auftrag/Projektauftrag und Auftragsvolumen ist ein gesonderter
Vertrag mit entsprechenden möglichen Kündigungsfristen festzulegen.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungen der KIMUS GmbH sind nach Rechnungserhalt ohne
Abzug zur sofortigen Zahlung bzw. vorbehaltlich einer anderweitigen Ver-
einbarung (Rechnung) fällig. Etwaig vereinbarte Zahlungsfristen beginnen mit
dem Tag des Zugangs der Rechnung beim Vertragspartner. Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Angegebene Nettopreise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen
und ausgewiesenen Umsatz-/Mehrwertsteuer.
§ 6 Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug
6.1 Der Vertragspartner kommt in Zahlungsverzug, wenn er auf eine nach
Fälligkeit erfolgende Mahnung nicht leistet bzw. nicht reagiert hat. Spätestens
tritt der Verzug auch ohne Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszu-
gang ein. Im Fall des Zahlungsverzugs sind wir zur Geltendmachung von
Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach § 247 BGB ab Verzugsbeginn berechtigt. Der Nachweis
eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.2
Im Fall des Zahlungsverzugs
des Vertragspartners sind wir unbeschadet
weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, ohne vorherige Ankündigung
erst später fällig werdende Teilzahlungsverpflichtungen des Vertragspartners
und Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners aus anderen Verträgen
sofort fällig zu stellen, ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch aus-
stehenden Lieferungen und Leistungen aus dem Vertrag und aus anderen Ver-
trägen auszuüben oder insoweit Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu
verlangen.
6.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn uns nach Auftragsannahme
Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Vertragspartners aufkommen lassen.
6.4 Unsere Forderungen kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen,
rechtskräftig
festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen
gegenrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur
wegen eines Anspruchs aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
Ein Zurückbehaltungsrecht
wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht
dem Vertragspartner nicht zu.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das
Eigentum an den von uns gelieferten Waren
(Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung/Projekt mit dem Vertragspartner,
gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei offener Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Soweit in der
Auftragsbestätigung oder in diesen AGB nicht anders vereinbart,
übernehmen wir gegenüber dem Vertragspartner keine Garantien für die Be-
schaffenheit unserer Lieferungen.
8.2 Der Vertragspartner hat den
Liefergegenstand unverzüglich nach Empfang
sorgfältig zu prüfen und eventuelle Mängelrügen unverzüglich schriftlich bei
uns geltend
zu machen. Der Vertragspartner darf die Entgegennahme von
Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verzögern oder verweigern.
8.3 Im Fall rechtzeitig
gerügter Mängel des Liefergegenstands / der Montagen hat der
Vertragspartner zunächst nach unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung
oder Ersatzlieferung
innerhalb einer angemessenen Frist. Die hierzu notwen-
digen Aufwendungen, wie z. B. Arbeits-, Material-, Versandkosten, werden
im etwaigen Ereignisfall und
bei schriftlich vorliegenden Mängelrügen durch die
KIMUS GmbH getragen.
Ersetzte Teile sind nach unserer Wahl entweder an uns zurückzugeben oder
fachgerecht zu entsorgen.
8.4 Unsere Einstandspflicht
für Mängel erlischt, wenn der Mangel aus vom
Vertragspartner oder Dritten verursachten Gründen eingetreten ist, insbesondere
wenn der Liefergegenstand vom Vertragspartner oder Dritten eigenmächtig
verändert wurde.
8.5 Bei Mängelrügen darf der
Vertragspartner Zahlungen nur dann in einem Umfang
zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen
Mängeln steht, wenn seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns
entstandenen Aufwendungen vom Vertragspartner einzufordern.
§ 9 Haftung
9.1 Vorbehaltlich der gesonderten Regelungen und Vertragsvereinbarungen haften
wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadens-
oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz
oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzen.
9.2 Soweit uns keine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung und keine
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit angelastet wird,
verjähren Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche in zwölf Monaten und ist
die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
9.3
Mit Ausnahme der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, die vollständig
unberührt bleiben, ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.
9.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen
ist, gilt dies auch für die Haftung unserer
Erfüllungsgehilfen, insbesondere unserer Mitarbeiter.
§ 10 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt
sich damit einverstanden, dass im Rahmen des
Vertragsverhältnisses seine Daten gespeichert werden und ggf. auch an Dritte
weitergegeben werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages erforderlich
ist. Jede Partei ist verpflichtet, alle nicht öffentlich zugänglichen Daten und
Informationen vertraulich zu behandeln.
Daten und Informationen dürfen nur an Dritte weitergeleitet werden, die sie im
Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages tatsächlich benötigen. Für die
Vertraulichkeit elektronischer Daten und Informationen gelten die gleichen
Grundsätze.
Hier verweisen wir auf unsere jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen
unter www.KIMUS.de.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der KIMUS GmbH.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. des jeweiligen
Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollten diese
AGB bzw. der jeweilige Vertrag Regelungslücken enthalten, wird dadurch die Wirk-
samkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages insgesamt nicht beein-
trächtigt.
Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag für eine Vertragspartei eine
unzumutbare Härte darstellen würde.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare
Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung zu ersetzen,
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
wirtschaftlich am nächsten kommt. Eine Rechts- oder Regelungslücke ist durch
eine passende Bestimmung der Vertragsparteien insofern auszuwählen, dass sie
dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags weitestgehend entspricht.
Schwabach, März 2021
Jürgen Korn
Geschäftsleitung
Kimus Industriemontagen GmbH