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            Welcome

KIMUS Industriemontagen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Kimus GmbH (Korn Industriemontagen und Service)

 

Stand: März 2021                                                                                            

 

 

 

       Allgemeine Bedingungen

 

 

§ 1  Geltungsbereich

1.1  Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten

       für sämtliche Leistungen der KIMUS GmbH.

 

       Unseren Leistungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit

       nicht gesetzliche Vorschriften  dem entgegenstehen.

       Im Sinne einer vertrauensvollen und seriösen Auftragsabwicklung werden alle

       wichtigen Auftragsparameter in Textform erfasst und garantieren so einen

       professionellen Workflow zum Wohl all unserer Kunden.

       Wünsche und ergänzende Leistungen, die über unsere AGB hinausgehen,    
       werden in der Angebotserstellung, der Auftragsvorbereitung und/oder in der   
       laufenden Auftragsabwicklung berücksichtigt und in entsprechender Textform

      (E-Mail, Brief oder Fax) erfasst.

     

       Unser klares Ziel: Transparenz, Effizienz, professionelle Arbeitsweisen

                                   sowie zufriedene Kunden

 

 

1.2  Abweichende AGB von Auftraggebern, die wir nicht ausdrücklich in Textform 
       anerkennen, sind für uns rechtlich unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht  
       nochmals ausdrücklich widersprechen.

       Etwaige für unsere Kunden wichtige Parameter sind von daher noch vor

       Vertragsabschlüssen zu klären, damit entsprechende Lösungen und/oder

       rechtswirksame Vereinbarungen festgelegt werden können.
    

1.3  Unsere AGB gelten auch ohne ausdrückliche erneute Vereinbarung in jedem

       weiteren Einzelfall für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen. Durch den 
       ersten Vertragsabschluss entsteht ein Rahmenvertrag, der für sämtliche

       künftige Geschäfte rechtswirksam ist.

 

§ 2  Vertragsgestaltung und Vertragsabschlüsse 

 

2.1  Alle Angebote der KIMUS sind freibleibend. Mündliche Absprachen bedürfen

       zur erforderlichen Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Bestätigung in Textform     
       durch die KIMUS GmbH.

                                                                                                                       

2.2  Eine ggf. von uns übersandte Auftragsbestätigung und diese AGB sind für den  
       Vertragsinhalt maßgebend, wenn uns nicht innerhalb von acht Tagen nach 
       Datum der Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch zugeht.

 

 

§ 3  Preiskalkulationen / Vertragsanpassungen

 

3.1  Preiskalkulationen werden entsprechend den jeweiligen Auftragsanforderungen 
       und in enger Abstimmung mit unseren Geschäftskunden erstellt.

       Änderungen/Korrekturen des Leistungsinhalts auf Wunsch des Kunden    
       berechtigen KIMUS zur erforderlichen Preiskorrektur oder zur Erstellung von   
       entsprechenden Nachtragsrechnungen. Alle für das Projekt erforderlichen

       Material- und/oder Personalkosten werden gelistet und transparent abgerechnet.

       Vereinbarungen über Preise und Leistungen beziehen sich zunächst auf das   
       Kalkulationsvolumen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

3.2  Kommt es im Laufe der Geschäftsentwicklung zu veränderten Rahmenbe-
       dingungen und Preissteigerungen
bei einzelnen Leistungen, so können beide  
       Vertragsparteien Verhandlungen über eine Vertragsanpassung verlangen, es sei  
       denn, die Veränderungen waren der Vertragspartei, die die Vertragsanpassung  
       fordert, bei Vertragsabschluss bekannt.

 

3.3  Die Vertragsanpassung hat sich an den nachzuweisenden Veränderungen zu  
       orientieren. Alle nachweislich benötigten Material- und Personalkosten sind   
       grundsätzlich verrechnungsfähig. Die KIMUS GmbH garantiert durch regel-
       mäßige interne und externe Projekt- und/oder Auftragsgespräche für die  
       erforderliche Wirtschaftlichkeit, als auch für eine ordentliche Gesamtabwicklung.

 

3.4  Verpackungs- und Versandkosten sowie eine etwaige Transportversicherung werden 
       gesondert berechnet, soweit diese nicht bereits im Angebot berücksichtigt 
       wurden.

 

§ 4  Vertragsbeendigung


4.1  Die Kündigung von Einzelaufträgen regelt sich nach den gesetzlichen 
       Vorschriften, die für die verschiedenen Leistungen der KIMUS anwendbar 
       sind.

 

4.2  Je nach Auftrag/Projektauftrag und Auftragsvolumen ist ein gesonderter

       Vertrag mit entsprechenden möglichen Kündigungsfristen festzulegen.

 

§ 5   Zahlungsmodalitäten

 

       Die Rechnungen der KIMUS GmbH sind nach Rechnungserhalt ohne

       Abzug zur sofortigen Zahlung bzw. vorbehaltlich einer anderweitigen Ver-

       einbarung (Rechnung) fällig. Etwaig vereinbarte Zahlungsfristen beginnen mit 
       dem Tag des Zugangs der Rechnung beim Vertragspartner. Eine Zahlung gilt  
       erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

       Angegebene Nettopreise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen

       und ausgewiesenen Umsatz-/Mehrwertsteuer.

                 

                                                                                            

§ 6   Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug

 

6.1   Der Vertragspartner kommt in Zahlungsverzug, wenn er auf eine nach

        Fälligkeit erfolgende Mahnung nicht leistet bzw. nicht reagiert hat. Spätestens 
        tritt der Verzug auch ohne Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszu- 
        gang ein. Im Fall des Zahlungsverzugs sind wir zur Geltendmachung von 
        Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen 

        Basiszinssatz nach § 247 BGB ab Verzugsbeginn berechtigt. Der Nachweis 
        eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

6.2   Im Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners sind wir unbeschadet   
        weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, ohne vorherige Ankündigung 
        erst später fällig werdende Teilzahlungsverpflichtungen des Vertragspartners 
        und Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners aus anderen Verträgen

        sofort fällig zu stellen, ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch aus-
        stehenden Lieferungen und Leistungen aus dem Vertrag und aus anderen Ver- 
        trägen auszuüben oder insoweit Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu 
        verlangen.

 

6.3   Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn uns nach Auftragsannahme  
        Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
  
        des Vertragspartners aufkommen lassen.

 

6.4   Unsere Forderungen kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen,   

        rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen  
        gegenrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Vertragspartner nur

  wegen eines Anspruchs aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

  Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht  
  dem Vertragspartner nicht zu.

 

§ 7   Eigentumsvorbehalt

 

7.1   Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren 
        (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen 
        Forderungen aus der Geschäftsverbindung/Projekt mit dem Vertragspartner,  
        gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei offener Rechnung gilt das  
        vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung.

 

 § 8   Gewährleistung

 

8.1   Soweit in der Auftragsbestätigung oder in diesen AGB nicht anders vereinbart,  
        
übernehmen wir gegenüber dem Vertragspartner keine Garantien für die Be-
        schaffenheit unserer Lieferungen.

 

8.2   Der Vertragspartner hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Empfang 
        sorgfältig zu prüfen und eventuelle Mängelrügen unverzüglich schriftlich bei

        uns geltend zu machen. Der Vertragspartner darf die Entgegennahme von   
        Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verzögern oder verweigern.

 

8.3   Im Fall rechtzeitig gerügter Mängel des Liefergegenstands / der Montagen hat der 
        Vertragspartner zunächst nach unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung

  oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Die hierzu notwen-
  digen Aufwendungen, wie z. B. Arbeits-, Material-, Versandkosten, werden

  im etwaigen Ereignisfall und bei schriftlich vorliegenden Mängelrügen durch die 
  KIMUS GmbH getragen. 

        Ersetzte Teile sind nach unserer Wahl entweder an uns zurückzugeben oder   
        fachgerecht zu entsorgen.

 

8.4   Unsere Einstandspflicht für Mängel erlischt, wenn der Mangel aus vom 
        Vertragspartner oder Dritten verursachten Gründen eingetreten ist, insbesondere 
        wenn der Liefergegenstand vom Vertragspartner oder Dritten eigenmächtig

        verändert wurde.

 

8.5   Bei Mängelrügen darf der Vertragspartner Zahlungen nur dann in einem Umfang 
        zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen 
        Mängeln steht, wenn seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt 
        sind. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns 
        entstandenen Aufwendungen vom Vertragspartner einzufordern.

 

§ 9   Haftung

 

9.1   Vorbehaltlich der gesonderten Regelungen und Vertragsvereinbarungen haften 

        wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadens-

  oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
  Fahrlässigkeit beruhen, in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers
  oder der Gesundheit oder sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
  verletzen.

 

9.2  Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und keine 
       Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit angelastet wird, 
       verjähren Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche in zwölf Monaten und ist 
       die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise   
       eintretenden Schaden begrenzt.

 

9.3   Mit Ausnahme der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, die vollständig 
        unberührt bleiben, ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.

 

9.4   Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer 
        Erfüllungsgehilfen, insbesondere unserer Mitarbeiter.

 

§ 10  Datenschutz

 

         Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des   
         Vertragsverhältnisses seine Daten gespeichert werden und ggf. auch an Dritte 
         weitergegeben werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages erforderlich  
         ist. Jede Partei ist verpflichtet, alle nicht öffentlich zugänglichen Daten und  
         Informationen vertraulich zu behandeln.
         Daten und Informationen dürfen nur an Dritte weitergeleitet werden, die sie im 
         Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages tatsächlich benötigen. Für die  
         Vertraulichkeit elektronischer Daten und Informationen gelten die gleichen  
         Grundsätze.

 

         Hier verweisen wir auf unsere jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen

         unter www.KIMUS.de.

 

§ 11  Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

         Gerichtsstand ist der Sitz der KIMUS GmbH.

         Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

§ 12  Schlussbestimmungen

 

         Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. des jeweiligen

         Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollten diese

         AGB bzw. der jeweilige Vertrag Regelungslücken enthalten, wird dadurch die Wirk-

         samkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages insgesamt nicht beein-

         trächtigt.

 

         Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag für eine Vertragspartei eine    
         unzumutbare Härte darstellen würde.

         Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare  
         Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung zu ersetzen,

         die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung  
         wirtschaftlich am nächsten kommt. Eine Rechts- oder Regelungslücke ist durch

         eine passende Bestimmung der Vertragsparteien insofern auszuwählen, dass sie

         dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags weitestgehend entspricht.

 

          Schwabach, März 2021

 

           Jürgen Korn

           Geschäftsleitung

             Kimus Industriemontagen GmbH

 

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